Werkstatt ist mehr als nur inklusive Arbeit. Die Werkstätten haben auch den Auftrag, den Beschäftigten in seiner Entwicklung und seiner Persönlichkeit zu fördern. Deshalb bieten wir im Berufsbildungs-, Förder- und Arbeitsbereich sogenannte arbeitsbegleitende Maßnahmen (ABM) an. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Arbeitszeit.
Bei den arbeitsbegleitenden Maßnahmen handelt es sich um unterschiedliche Angebote. Dazu gehören:
- Maßnahmen zur Verbesserung schulischer Kenntnisse
- Sport und Bewegung
- Info- oder Fortbildungsveranstaltungen zu speziellen Themen
- kulturelle Angebote und Engagements
- Freizeitmaßnahmen
ABM dienen der Umsetzung der Ziele der Integrierten Teilhabeplanung (ITP), der Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Beschäftigten. Sie orientieren sich an den Bedürfnissen des in der Werkstatt zu fördernden Personenkreises und an der primären Aufgabenstellung der Werkstatt als Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie umfassen die Bereiche Sport, Elementarbildung und Kulturtechniken, künstlerisches Gestalten, lebenspraktische Förderung, Ausflüge sowie Ferienfreizeiten. Arbeitsbegleitende Maßnahmen dienen der beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie der Weiterentwicklung der Persönlichkeit in ihren verschiedenen Dimensionen.