Der Einstieg in unsere Werkstätten für angepasste Arbeit erfolgt über das sogenannte Eingangsverfahren und dient dem Teilnehmer dazu, sich einen ersten Einblick in die Werkstatt zu verschaffen. Zuständig sind die Deutsche Rentenversicherung oder die Agenturen für Arbeit. Seit 1. April 2019 gibt es keine Fachausschüsse mehr. Es wird geprüft, ob die jeweilige Werkstatt die geeignete Einrichtung für den behinderten Menschen ist. Er lernt den Betrieb und die Berufe kennen, indem er an verschiedenen Arbeitsplätzen arbeitet und dort seine Fähigkeiten zeigt. Psychologen testen den neuen Beschäftigten, um herauszufinden, welche Arbeit der behinderte Mensch tun kann. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Werkstatt erstellt der neue Beschäftigte einen sogenannten Teilhabeplan.

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate, kann aber auch nur vier Wochen dauern. Die Länge wird von der Werkstatt festgelegt. Nach Ende des Eingangsverfahrens wird entschieden, ob der behinderte Mensch in der Werkstatt arbeiten kann. Die Werkstattleitung macht dazu unter Beteiligung des Betroffenen gegenüber den Rehabilitationsträgern den entsprechenden Vorschlag. Sind alle einverstanden, wechselt das neue Werkstatt-Mitglied nach Erteilung des Bewilligungsbescheides in den sogenannten Berufsbildungsbereich.

Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V.
Köppelsdorfer Str. 157 • 96515 Sonneberg
Telefon 03675 4091-110 • eMail info@diakoniewerk-son-hbn.de

MITGLIED IM LANDESVERBAND DIAKONISCHES WERK EVANGELISCHER KIRCHEN IN MITTELDEUTSCHLAND E.V.

Back to top